Biggis Tierbetreuung

Impressum:




AGB:

  1. Das abgegebene Tier wird art- und verhaltensgerecht untergebracht und bei der Pflege das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen beachtet.

  2. Der Tierhalter erklärt bei Abgabe seines Tieres verbindlich, dass sein Tier gesund und geimpft ist. Alle Impfungen dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen, müssen aber mindestens 14 Tage vor dem Aufenthalt in der Pflegestelle durchgeführt worden sein.

  3. Der jeweilige Impfpass ist vorzulegen.

  4. Das übergebene Tier darf nicht mit Flöhen, Läusen oder Milben befallen sein.

  5. Der Tierhalter erteilt vor Übergabe seines Tieres unaufgefordert Auskunft über bekannte Erkrankungen und besondere charakterliche Eigenschaften.

  6. Sollte das Pflegetier während des Aufenthalts erkranken, so wird Biggis Tierbetreuung bevollmächtigt, auf Kosten des Tierhalters einen qualifizierten örtlichen Tierarzt aufzusuchen und die notwendigen Heilbehandlungen bei diesem in Auftrag zu geben. Bei der Auftragserteilung des Heilbehandlungsvertrages tritt Biggis Tierbetreuung als Vertreterin mit Vertretungsmacht des Tierhalters gegenüber dem jeweiligen Tierarzt auf.
  7. Die anfallenden Pflegekosten sind im Voraus zu bezahlen.

  8. Die Pflegekosten verstehen sich pro angefangenen Kalendertag. Der Bring- und Abholtag sind ebenfalls zu vergüten.

  9. Bei durch Krankheit, Unfall etc. verstorbenen Tieren, unverschuldet entwichenen Tieren oder durch eine Rauferei o.ä. verletzten Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz gegenüber Biggis Tierbetreuung geltend gemacht werden. In allen übrigen Fällen wird der Schadensersatzanspruch, soweit gesetzlich zulässig, auf 250,00 Euro beschränkt.

  10. Sollte das Tiere nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin abgeholt werden und der Tierhalter hat Biggis Tierbetreuung nicht über die Gründe der Nichtabholung informiert, so wird das Tier dem örtlichen Tierschutzverein mit der Maßgabe einer Weitervermittlung an Dritte übergeben. Tiere die nicht zum vertraglichen Pflegeende abgeholt werden, werden mit dem vertraglich vereinbarten Tagespflegesatz weiter berechnet.

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